Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Bitte lesen Sie die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ("AGB") sorgfältig durch. Die AGB gelten für das Stellen eines verbindlichen Angebots für die Kongress-Produkte des BDSU e.V. sowie deren daraus folgender Vertrag zwischen dem Unternehmen und dem BDSU e.V.

§1 Geltungsbereich

1. Der BDSU Kongressshop (auch mobile Seiten, „Website“ oder bdsu-kongress.de) wird von dem BDSU e.V., Joseph-Schumpeter-Allee 29, 53227 Bonn („BDSU“) und dem ausrichtenden Verein betrieben.

2. Der BDSU verkauft Kongressleistungen im Rahmen seiner Frühjahrs- und Herbstkongresse („Kongressleistungen“) und Galaabend Tickets für eben diese Kongresse für Unternehmen („Tickets“).

3. Gegenüber Unternehmern gilt: Im Rahmen des vorstehend beschriebenen Anwendungsbereichs dieser AGB werden abweichende und/oder über diese Geschäftsbedingungen hinausgehende Geschäfts-bedingungen des Kunden nicht Vertragsinhalt. Dies gilt auch, wenn der Kunde sich im Rahmen von Vertragsverhandlungen oder während der Vertragsdurchführung auf solche Geschäftsbedingungen bezieht.

§2 Leistung des BDSU

Der BDSU bietet im Rahmen seiner Kongresse bestimmte Kongressleistungen an. Auf der BDSU Kongressshop werden eine Vielzahl von Kongressleistungen präsentiert, die

1) Keynote
a) Der BDSU bietet dem Unternehmen am Donnerstag des Kongresses die Möglichkeit, eine Keynote auf dem BDSU-Kongress im Rahmen des Eröffnungsplenums zu halten. Die Dauer ist hierbei von den jeweiligen Variationen abhängig. Das Unternehmen richtet sich nach dem vom BDSU vorgegebenen Zeitplan. Das Eröffnungsplenum umfasst einen Zeitraum von 5 Stunden.

b) Die Keynote wird auf der Bühne vor dem versammelten Plenum gehalten. Die Dauer der Keynote richtet sich nach der gewünschten Variation. Das Plenum umfasst ca. 300 bis 400 Personen. Ändern sich gesetzliche oder behördliche Vorgaben im Zuge von Großveranstaltungen kann der BDSU in Absprache mit dem Unternehmen die Teilnehmendenzahl reduzieren.

c) Der BDSU stellt dem Unternehmen für die Durchführung der Keynote eine Bühne inklusive Bestuhlung zur Verfügung. Weitere Ausstattung, insbesondere Beamer, Flipchart, Moderationskarten und sonstige Präsentationsmaterialien werden bei Bedarf vom BDSU gestellt. Der Bedarf muss dem BDSU rechtzeitig mitgeteilt werden. Eine Ausstattung über zuvor genanntes hinaus, kann in Rücksprache mit dem Unternehmen durch den BDSU in Rechnung gestellt werden.

d) Die inhaltliche Gestaltung der Keynote ist dem Unternehmen freigestellt, sofern gesellschaftliche Normen eingehalten und politische Äußerungen vermieden werden.

2) Sponsoring Company Night
a) Das Unternehmen tritt als Sponsor der Company Night im Rahmen eines BDSU-Kongresses auf.

b) Die Company Night findet am ersten Abend des Kongresses statt.

c) Die inhaltliche Gestaltung des Abends obliegt dem BDSU. Das Unternehmen kann aber Teile des Programms in Absprache mit dem BDSU mitgestalten. Auf Wunsch steht das Ausrichterteam beratend sowie organisatorisch zur Verfügung.

d) Die Teilnahme an der Company Night ist auf zehn Personen, die dem Unternehmen zugehörig sind, des Unternehmens begrenzt. Die Teilnahme der Personen, die dem Unternehmen zugehörig sind, ist im Sponsoringbetrag inbegriffen. Weitere Personen seitens des Unternehmens können gegen ein Entgelt von 60 Euro netto pro Person teilnehmen. Die maximale Anzahl beträgt 15 Personen.

e) Die Teilnehmendenzahl umfasst ca. 300 bis 400 Teilnehmende exklusive der Vertretenden des eigenen Unternehmens, sofern gesetzliche und behördliche Vorgaben zu Großveranstaltungen dies zulassen. Ändern sich gesetzliche oder behördliche Vorgaben im Zuge von Großveranstaltungen kann der BDSU in Absprache mit dem Unternehmen die Teilnehmendenzahl reduzieren.

3) Workshop
a) Der BDSU bietet dem Unternehmen, die Möglichkeit, einen Workshop auf einem BDSU-Kongress durchzuführen. Für den Workshop wird eine Dauer von maximal 6,0 Stunden inklusive einer Mittagspause von ca. 1 Stunde vereinbart. Das Unternehmen richtet sich nach dem vom BDSU vorgegebenen Zeitplan. Dieser wird dem Unternehmen spätestens zwei Wochen vor Beginn des Kongresses mitgeteilt.

b) Der BDSU stellt dem Unternehmen für die Durchführung des Workshops einen Raum inklusive Bestuhlung zur Verfügung. Das Unternehmen kann den Workshop auch in seinen eigenen Räumlichkeiten durchführen, wenn sich diese in der Kongressstadt oder näherer Umgebung maximal 25 km von der Unterkunft der Teilnehmenden befinden. Ob ein Raum vom BDSU bereitgestellt werden soll, muss dem BDSU rechtzeitig kommuniziert werden. Etwaige Deadlines wird das Ausrichterteam zu gegebener Zeit kommunizieren.

c) Weitere Ausstattung, insbesondere Display, Flipchart, Moderationskarten und sonstige Arbeitsmaterialien („einfache Ausstattung“) werden bei Bedarf vom BDSU gestellt. Der Bedarf muss dem BDSU rechtzeitig mitgeteilt werden. Etwaige Deadlines wird das Ausrichterteam zu gegebener Zeit kommunizieren. Eine Ausstattung, die über eine einfache Ausstattung hinaus geht, kann in Rücksprache mit dem Unternehmen durch den BDSU in Rechnung gestellt werden. Dies betrifft neben zusätzlichen Räumlichkeiten auch weitere Verbrauchsmaterialien.

d) Die Verpflegung der Teilnehmenden und der Leitenden während des Workshops obliegt dem BDSU und ist im Preis inkludiert. Auf Wunsch kann dieses auch von dem Unternehmen organisiert werden. Etwaige Mehrkosten sind vom Unternehmen selbst zu tragen.

e) Die inhaltliche Gestaltung ist dem Unternehmen freigestellt. Dabei ist jedoch zu beachten, dass der Workshop der Weiterbildung der Teilnehmenden dienen soll. Das Thema und eine kurze inhaltliche Beschreibung sind dem BDSU spätestens bis zum Beginn der Bewerbungsphase der Teilnehmenden auf elektronischem Wege mitzuteilen. Das Unternehmen stimmt zu, dass diese Beschreibung für Zwecke im Zusammenhang mit dem Kongress verwendet, sowie auf weiteren Kongressunterlagen veröffentlicht werden darf.

f) Der Workshop wird mit einer der gewünschten Variation entsprechenden Teilnehmendenzahl besetzt, sofern gesetzliche und behördliche Vorgaben zu Großveranstaltungen dem nicht entgegenstehen. Ändern sich gesetzliche oder behördliche Vorgaben im Zuge von Großveranstaltungen kann der BDSU die Teilnehmendenzahl pro Programmpunkt verringern.

g) Die Teilnahme an dem Workshop ist auf fünf Personen, die dem Unternehmen zugehörig sind, begrenzt.

h) Entsprechend der datenschutzrechtlichen Einwilligung der Teilnehmenden hat das Unternehmen die Möglichkeit, Einblick in die Lebensläufe der Bewerbenden des Workshops zu nehmen. Die Auswahl der Teilnehmenden erfolgt üblicherweise ca. sechs Wochen vor Beginn des Kongresses. Notwendige Vorbereitungen und Deadlines werden zu gegebener Zeit vom Ausrichterteam kommuniziert. Das Unternehmen verpflichtet sich, alle zur Verfügung gestellten persönlichen Daten der Teilnehmenden nur im Zuge des Kongresses zu verwenden und nicht an Dritte weiterzugeben. Das Unternehmen verpflichtet sich, diese Daten nach dem Kongress unverzüglich zu löschen, sofern keine gesetzlichen Bestimmungen entgegenstehen.

4) Messestand auf der Firmenkontaktmesse
a) Der BDSU bietet dem Unternehmen, die Möglichkeit, an der Firmenkontaktmesse eines BDSU-Kongresses mit einem unternehmenseigenen Firmenstand teilzunehmen. Die Messe umfasst einen Zeitraum von drei Stunden. Das Unternehmen richtet sich dabei nach dem vom BDSU vorgegebenen Zeitplan, auch bezüglich des Auf- und Abbaus der Stände.

b) Die Räumlichkeiten der Firmenkontaktmesse werden vom BDSU organisiert. Das Unternehmen selbst ist für den Transport, Aufbau und Abbau der benötigten Messeutensilien inklusive Messestand verantwortlich. Die dafür anfallenden Kosten werden separat durch das Unternehmen getragen.

c) Die Größe des Messestandes ist der Beschreibung auf der Website bzw. dem Angebot zu entnehmen.

d) Die Gesamtpersonenzahl umfasst ca. 300 bis 400 Teilnehmende, sofern gesetzliche und behördliche Vorgaben zu Großveranstaltungen dem nicht entgegenstehen. Ändern sich gesetzliche oder behördliche Vorgaben im Zuge von Großveranstaltungen kann der BDSU die Teilnehmendenzahl pro Programmpunkt verringern.

e) Die Anzahl der Personen, die dem Unternehmen zugehörig sind und an der Firmenkontaktmesse teilnehmen, ist auf vier bei einem kleinen Stand und auf sechs bei einem großen Stand begrenzt.

5) Einzelgespräche auf der Firmenkontaktmesse
a) Der BDSU bietet dem Unternehmen die Möglichkeit Einzelgespräche zu führen. Die Anzahl und Länge dieser, ist der Beschreibung auf der Website zu entnehmen.

b) Die Einzelgespräche finden während der Firmenkontaktmesse gemäß § 2 Abs. 4 statt.

c) Es ist dem Unternehmen freigestellt eine Beschreibung des Events zu erstellen. Falls sich das Unternehmen dazu entscheidet, muss diese dem BDSU rechtzeitig zum Bewerbungsstart der Teilnehmenden auf elektronischem Wege mitgeteilt worden sein. Etwaige Deadlines werden rechtzeitig vom Ausrichterteam kommuniziert.

d) Entsprechend der datenschutzrechtlichen Einwilligung der Teilnehmenden hat das Unternehmen die Möglichkeit, Einblick in die Lebensläufe der Bewerbenden des Einzelgesprächs zu nehmen. Die Auswahl der Teilnehmenden erfolgt üblicherweise ca. sechs Wochen vor Beginn des Kongresses. Notwendige Vorbereitungen und Deadlines werden zu gegebener Zeit vom Ausrichterteam kommuniziert. Das Unternehmen verpflichtet sich, alle zur Verfügung gestellten persönlichen Daten der Teilnehmenden nur im Zuge des Kongresses zu verwenden und nicht an Dritte weiterzugeben. Das Unternehmen verpflichtet sich, diese Daten nach dem Kongress unverzüglich zu löschen, sofern keine gesetzlichen Bestimmungen entgegenstehen.

6) Galaabend Ticket
a) Ein Galaabend Ticket gewährt Zutritt zum Galadinner.

b) Die Unternehmensvertretenden werden während des Essens an zufällig zugeteilten Tischen gemeinsam mit anderen Teilnehmenden sitzen. Der Gästeumfang pro Tisch variiert.

c) Das Abendessen ist in der Leistung inkludiert.

d) Die Gesamtpersonenzahl umfasst ca. 400 bis 500 Teilnehmende, sofern gesetzliche und behördliche Vorgaben zu Großveranstaltungen dem nicht entgegenstehen. Ändern sich gesetzliche oder behördliche Vorgaben im Zuge von Großveranstaltungen kann der BDSU die Tickets für das Galadinner stornieren.

7) Galaabend Tischbesetzung
a) Ein Galaabend Ticket gewährt Zutritt zum Galadinner.

b) Die Unternehmensvertretenden erhalten im Vorfeld die Möglichkeit bis zu acht Studierende für ihren Tisch auszuwählen. Zusätzlich erhalten zwei Unternehmensvertretende je ein Ticket. Der Gästeumfang pro Tisch liegt bei 10.

c) Ebenfalls erhalten die Unternehmensvertretenden ein Getränkeguthaben für den Galaabend über 500,00 €, welches sie frei nutzen können. Es besteht nach dem Galaabend kein Anspruch zur Auszahlung von offenem bzw. nicht eingelöstem Getränkeguthaben.

d) Das Abendessen ist in der Leistung inkludiert.

e) Die Gesamtpersonenzahl umfasst ca. 400 bis 500 Teilnehmende, sofern gesetzliche und behördliche Vorgaben zu Großveranstaltungen dem nicht entgegenstehen. Ändern sich gesetzliche oder behördliche Vorgaben im Zuge von Großveranstaltungen kann der BDSU die Tickets für das Galadinner stornieren.

8) Firmenevent
a) Der BDSU bietet dem Unternehmen die Möglichkeit, ein Firmenevent im Rahmen eines BDSU-Kongresses durchzuführen. Das Firmenevent umfasst einen Zeitraum von maximal vier Stunden. Genaue Zeiträume werden vom Ausrichterteam kommuniziert.

b) Das Firmenevent umfasst eine Aktivität im Raum der Kongressstadt, welche vom Unternehmen ausgewählt wird. Die Auswahl des Events wird dem BDSU spätestens sechs Wochen vor Beginn des Kongresses mitgeteilt. Erfolgt die Mitteilung später, besteht kein Anspruch auf die Durchführung des Events.

c) Die inhaltliche Gestaltung des Events ist dem Unternehmen freigestellt.

d) Es ist dem Unternehmen freigestellt eine Beschreibung des Events zu erstellen. Falls sich das Unternehmen dazu entscheidet, sollte diese dem BDSU eine Woche nach Vertragsunterzeichnung auf elektronischem Wege mitgeteilt werden, um einen reibungslosen Ablauf zu ermöglichen.

e) Das Firmenevent wird mit einer der gewünschten Variation entsprechenden Teilnehmendenzahl besetzt, sofern gesetzliche und behördliche Vorgaben zu Großveranstaltungen dem nicht entgegenstehen. Ändern sich gesetzliche oder behördliche Vorgaben im Zuge von Großveranstaltungen kann der BDSU die Teilnehmendenzahl pro Programmpunkt verringern.

f) Die Teilnahme an dem Firmenevent ist auf fünf Personen, die dem Unternehmen zugehörig sind, begrenzt.

g) Das Unternehmen trägt neben dem Teilnahmebetrag gemäß § 1 dieses Vertrages auch die zusätzlichen Eventkosten.

h) Entsprechend der datenschutzrechtlichen Einwilligung der Teilnehmenden hat das Unternehmen die Möglichkeit, Einblick in die Lebensläufe der Bewerbenden des Firmenevents zu nehmen. Die Auswahl der Teilnehmenden erfolgt üblicherweise ca. sechs Wochen vor Beginn des Kongresses. Notwendige Vorbereitungen und Deadlines werden zu gegebener Zeit vom Ausrichterteam kommuniziert. Das Unternehmen verpflichtet sich, alle zur Verfügung gestellten persönlichen Daten der Teilnehmenden nur im Zuge des Kongresses zu verwenden und nicht an Dritte weiterzugeben. Das Unternehmen verpflichtet sich, diese Daten nach dem Kongress unverzüglich zu löschen, sofern keine gesetzlichen Bestimmungen entgegenstehen.

9) Business Dinner
a) Der BDSU bietet dem Unternehmen die Möglichkeit, ein Abendessen im Rahmen eines BDSU-Kongresses durchzuführen. Das Abendessen umfasst einen Zeitraum von maximal 2,5h. Es sollte zwischen 19:00 und 21:30 Uhr stattfinden. Nach Absprache mit dem BDSU kann es auch später anfangen oder früher enden.

b) Das Abendessen findet in einem von dem Unternehmen ausgewählten Lokal in der Kongressstadt statt. Die Auswahl des Lokals wird dem BDSU spätestens sechs Wochen vor Beginn des Kongresses mitgeteilt. Erfolgt die Mitteilung später, besteht kein Anspruch mehr auf die Durchführung des Dinners.

c) Das Unternehmen erklärt sich dazu bereit, für alle bei dem Business Dinner anfallenden Kosten aufzukommen.

d) Die inhaltliche Gestaltung des Abends ist dem Unternehmen freigestellt.

e) Es ist dem Unternehmen freigestellt eine Beschreibung des Events zu erstellen. Die Auswahl der Teilnehmenden erfolgt üblicherweise ca. sechs Wochen vor Beginn des Kongresses. Notwendige Vorbereitungen und Deadlines werden zu gegebener Zeit vom Ausrichterteam kommuniziert.

f) Das Abendessen wird mit einer der gewünschten Variation entsprechenden Teilnehmendenzahl besetzt, sofern gesetzliche und behördliche Vorgaben zu Großveranstaltungen dem nicht entgegenstehen. Ändern sich gesetzliche oder behördliche Vorgaben im Zuge von Großveranstaltungen kann der BDSU die Teilnehmendenzahl pro Programmpunkt verringern.

g) Die Teilnahme an dem Business Dinner ist auf fünf Vertretende des Unternehmens begrenzt.

h) Entsprechend der datenschutzrechtlichen Einwilligung der Teilnehmenden hat das Unternehmen die Möglichkeit, Einblick in die Lebensläufe der Bewerbenden des Business Dinners zu nehmen. Die Auswahl der Teilnehmenden erfolgt üblicherweise ca. sechs Wochen vor Beginn des Kongresses. Notwendige Vorbereitungen und Deadlines werden zu gegebener Zeit vom Ausrichterteam kommuniziert. Das Unternehmen verpflichtet sich, alle zur Verfügung gestellten persönlichen Daten der Teilnehmenden nur im Zuge des Kongresses zu verwenden und nicht an Dritte weiterzugeben. Das Unternehmen verpflichtet sich, diese Daten nach dem Kongress unverzüglich zu löschen, sofern keine gesetzlichen Bestimmungen entgegenstehen.

10) Merchandise (Goodie Bag)
a) Das Unternehmen, stellt dem BDSU, Inhalte für die Welcome Bags der Teilnehmenden zur Verfügung, welche beim Eröffnungsplenum ausgegeben werden.

b) Das Unternehmen muss eine Stückzahl von mindestens 400 Stück zur Verfügung stellen. Die genaue Zahl muss mit dem BDSU abgesprochen werden.
Besagte Inhalte müssen rechtzeitig vor Beginn des Kongresses in der Kongressstadt eingegangen sein. Notwendige Vorbereitungen, Lieferadressen und Deadlines werden zu gegebener Zeit vom Ausrichterteam kommuniziert.

11) Branding
a) Das Logo und / oder eine Kurzbeschreibung des Unternehmens werden je nach Kongressleistung auf dementsprechenden Medium dargestellt. Notwendige Vorbereitungen und Deadlines werden zu gegebener Zeit vom Ausrichterteam kommuniziert.

b) Bei einem Post auf dem BDSU-Kongress Instagram-Account kann das Unternehmen folgende Inhalte darstellen: Logo, ein vom Unternehmen gewählter Link und eine Kurzbeschreibung des Unternehmens oder eines Events mit maximal 200 Zeichen.

c) Das Unternehmen stellt dem BDSU eine entsprechende digitale, hochauflösende Logovorlage sowie das Kurzprofil in elektronischer, editierbarer Form auf elektronischem Wege zur Verfügung. Notwendige Deadlines werden zu gegebener Zeit vom Ausrichterteam kommuniziert.

12) Jobwall
a) Der BDSU bietet dem Unternehmen während des Kongresses an, seine Stellenanzeigen in der eigenen App „BDSU Connect“ durchgängig präsent zu platzieren.

b) Die Platzierung der Stellenanzeigen obliegt dem BDSU.

c) Die Stellenanzeigen sind dem BDSU spätestens bis rechtzeitig vor Beginn des Kongress auf elektronischem Wege mitzuteilen. Das Unternehmen stimmt zu, dass diese Stellenanzeigen auf den Kongressunterlagen veröffentlicht werden.

13) Merchandise
a) Der BDSU bietet dem Unternehmen an, das Logo des Unternehmens auf unterschiedlichen Werbemitteln zu platzieren.

b) Die Platzierung des Logos obliegt dem BDSU.

c) Ein geeignetes Logo in einem gängigen Format (.svg, .png, .jpeg o.Ä.) ist dem BDSU rechtzeitig vor Beginn des Kongress auf elektronischem Wege zuzusenden. Notwendige Vorbereitungen und Deadlines werden zu gegebener Zeit vom Ausrichterteam kommuniziert.

14) Social Media
a) Der BDSU postet einen Beitrag des Unternehmens auf dem Instagram Account bdsu_kongresse.

b) Mögliche Inhalte dieses Beitrags, werden in Absprache mit dem Ausrichterteam definiert.

c) Die Terminierung des Posts obliegt dem BDSU und wird vorher zwischen dem Ausrichterteam und dem Unternehmen abgesprochen.

d) Relevante digitale Materialien wie Bilder und Texte sowie Deadlines werden zu gegebener Zeit vom Ausrichterteam eingefordert bzw. kommuniziert.

§3 Vertragsschluss mit BDSU e.V.
1) Vor Absenden Ihrer Anfrage im Warenkorb haben Sie die Möglichkeit, sämtliche Angaben (z. B. Name, Anschrift, und bestellte Artikel) nochmals zu überprüfen und ggf. zu ändern. Wenn Sie nach Angabe aller relevanten Daten und unter Akzeptanz dieser AGB sowie Kenntnisnahme der Datenschutzbedingungen den Button "Kaufen" klicken, stellen Sie eine unverbindliche Anfrage an den BDSU. Nach der Anfrage erhalten Sie eine Bestätigung.

2) Im Nachgang Ihrer Anfrage wird der BDSU mit den Angebotsdokumenten und einem Besprechungstermin auf Sie zukommen. Auf Wunsch erhalten Sie die Vertragsdokumente.

3) Ein Vertrag auf Grundlage des Absendens Ihrer Anfrage im BDSU Kongressshop entsteht explizit nicht.

§4 Form von Erklärungen
Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die Sie dem BDSU gegenüber oder einem Dritten abzugeben haben, bedürfen der Textform nach §126b BGB.

§5 BDSU Schutzrechte
1) Wir weisen darauf hin, dass die BDSU Website und der BDSU Kongressshop, sowie Inhalte in der Werbung vom BDSU oder anderer Dritter auf der BDSU Website dem Schutz durch Urheberrechte, Marken, Patente oder sonstige Schutzrechte oder Gesetze unterliegen. Sofern sich der BDSU oder die betreffenden Dritten nicht schriftlich damit einverstanden erklärt haben, dürfen Sie urheberrechtlich geschützte Werke, die auf der BDSU Website abrufbar sind oder zugänglich gemacht werden, weder ganz noch teilweise vermieten, verleasen, verleihen, verkaufen, vertreiben oder öffentlich zugänglich machen oder anderweitig verwerten.

2) "BDSU", die BDSU Logos und Schriftzüge, BDSU Produkt- und Dienstleistungsbezeichnungen sind eingetragene Marken vom BDSU.

§6 Datenschutz
Über Art, Umfang und Zweck der Erhebung, Speicherung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten durch den BDSU werden Sie ausführlich in den Datenschutzbedingungen unterrichtet. Unsere Datenschutzbedingungen finden Sie hier: https://bdsu.de/datenschutz/.

§7 Haftung
1) Jegliche Haftung des BDSU aus diesem Vertrag wird auf den durch das Unternehmen zu zahlenden Teilnahmebeitrag begrenzt.

2) Bei einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie grobem Verschulden gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

§8 Rechtswahl, Gerichtsstand, Salvatorische Klausel
1) Sollten in diesem Vertrag eine oder mehrere Bestimmungen aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen unwirksam oder nichtig sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Vertragsbestimmungen hierdurch nicht berührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich vielmehr, die unwirksamen Bestimmungen durch eine dem wirtschaftlichen Erfolg gleichkommende Regelung zu ersetzen. Dasselbe soll gelten im Falle von Vertragslücken.

2) Sollte eine gütliche Einigung scheitern, werden die Streitigkeiten durch das Schiedsgericht der Handelskammer Bonn unter Ausschluss der ordentlichen Gerichte entschieden. Auf den Inhalt des Rechtstreites ist deutsches Recht anzuwenden.

Stand: 26.06.2024